BMF veröffentlicht neue Details zur E-Rechnungspflicht ab 2025

Christian Brestrich • 15. Oktober 2025

💡 Wichtige Punkte für die Praxis:

  • Format- oder Geschäftsregelfehler können zur Ungültigkeit oder Nichtordnungsmäßigkeit führen.
  • Alle Pflichtangaben (§§ 14, 14a UStG) müssen im strukturierten Datenteil enthalten sein.
  • Validierungsanwendungen können zur Formatprüfung genutzt werden.
  • Validierungsberichte sollten als Nachweis aufbewahrt werden.
  • E-Rechnungen sind 8 Jahre aufzubewahren (§ 14b UStG).
  • Der strukturierte Teil muss unverändert erhalten bleiben.

📄 Das vollständige Schreiben: https://www.bundesfinanzministerium.de/…./2025-10-15-einfuehrung-obligatorische-e-rechnung.pdf

📌 Fazit:
Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihre ERP-, Buchhaltungs- und Fakturierungssysteme alle neuen Anforderungen erfüllen – insbesondere bei Datenformaten, Validierung und Archivierung.