BMF veröffentlicht neue Details zur E-Rechnungspflicht ab 2025
Christian Brestrich • 15. Oktober 2025
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 15. Oktober 2025 ein neues Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung veröffentlicht. Damit werden weitere praktische Fragen zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht beantwortet.
💡 Wichtige Punkte für die Praxis:
- Format- oder Geschäftsregelfehler können zur Ungültigkeit oder Nichtordnungsmäßigkeit führen.
- Alle Pflichtangaben (§§ 14, 14a UStG) müssen im strukturierten Datenteil enthalten sein.
- Validierungsanwendungen können zur Formatprüfung genutzt werden.
- Validierungsberichte sollten als Nachweis aufbewahrt werden.
- E-Rechnungen sind 8 Jahre aufzubewahren (§ 14b UStG).
- Der strukturierte Teil muss unverändert erhalten bleiben.
📄 Das vollständige Schreiben: https://www.bundesfinanzministerium.de/…./2025-10-15-einfuehrung-obligatorische-e-rechnung.pdf
📌 Fazit:
Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob ihre ERP-, Buchhaltungs- und Fakturierungssysteme alle neuen Anforderungen erfüllen – insbesondere bei Datenformaten, Validierung und Archivierung.